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DJ-Haft­pflichtversicherung für DJs und Soloinstrumentalisten – SafeStage

Diese SafeStage-Variante richtet sich an solo-selbstständige DJs, Soloinstrumentalisten und Alleinunterhalter. Zum Tätigkeitsbild kann auch der Auf- und Abbau des eigenen Equipments gehören.

Aushilfen können gegen Zuschlag mitversichert werden.

Werden zusätzlich technische Tätigkeiten ausgeübt, die innerhalb von SafeStage einer höheren Risikogruppe zugeordnet sind, beispielsweise Tätigkeiten als Tontechniker, ist die höhere SafeStage-Einstufung maßgeblich. Informationen dazu finden Sie bei der SafeStage-Berufshaftpflicht für Veranstaltungs- und Theatertechniker. Die Tätigkeiten der niedrigeren Risikogruppe sind in der höheren SafeStage-Variante eingeschlossen.

Werden sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt oder wird neben der eigenen Tätigkeit auch Veranstaltungstechnik vermietet, ist eine andere SafeStage-Einstufung erforderlich. Für die Vermietung von Ton-, Licht- oder Videotechnik finden Sie die entsprechende Einordnung bei der SafeStage-Betriebshaftpflicht für PA- und Lichtverleiher.

Die Prüfung und Vermittlung erfolgt durch Küppers Assekuranz Ver­sicherungs­makler e.K.


Wesentliche Vertragsinhalte

Berufshaftpflicht und Geltungsbereich

  • Per­sonenbezogene Berufshaftpflichtversicherung
  • Weltweiter Versicherungsschutz, ausgenommen USA und Kanada
  • USA und Kanada sind nicht automatisch mitversichert. Versicherungsschutz für diese Länder kann nach individueller Prüfung gegen Beitragszuschlag vereinbart werden.
  • Versicherungssumme für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000 Euro

Mitversicherte Risiken ohne Sublimits

Zum Versicherungsumfang gehören unter anderem:

  • Schlüssel- und Codekartenverlust
  • Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
  • Be- und Entladeschäden
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
    Selbstbeteiligung: 10 %, mindestens 50 Euro, höchstens 500 Euro

Privathaftpflicht des Versicherungsnehmers

 Die Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers ist beitragsfrei mitversichert.

Versicherungssumme für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000 Euro


Optionale Erweiterungen

Aushilfen

Der Grundtarif ist für Solo-Selbstständige vorgesehen.

Aushilfen können zusätzlich mitversichert werden.

Beitragszuschlag: 50 Euro pro Jahr pauschal
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Der Zuschlag gilt pauschal und wird nicht je Aushilfe berechnet.

Werden darüber hinaus sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende beschäftigt, ist eine andere SafeStage-Einstufung erforderlich.

Mietsachschäden an beweglichen Sachen

Mietsachschäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen können zusätzlich eingeschlossen werden.

Beitragszuschlag: 50 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Selbstbeteiligung: 10 %, mindestens 50 Euro, höchstens 500 Euro

Benutzung von Lasern

Laserklassen 1 und 2

Einschluss auf Antrag beitragsfrei.

Laserklassen 3a und 3b

Beitragszuschlag: 120 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Laserklasse 4 für nicht medizinische Anwendungen

Beitragszuschlag: 240 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter

Die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter wird tariflich der Laserklasse 4 zugeordnet. Dies gilt auch dann, wenn keine eigenen Laser betrieben werden.

Beitragszuschlag: 240 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Bei mehreren einschlägigen Laser-Risiken werden die Zuschläge nicht addiert; maßgeblich ist die jeweils höchste zutreffende Einstufung.

Pyrotechnik

Die Verwendung von Pyrotechnik der Kategorien 1, 2, T1 und T2 kann zusätzlich eingeschlossen werden.

Beitragszuschlag: 120 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Der Einschluss betrifft die gesetzliche Haft­pflicht aus dem genehmigten Abbrennen von Pyrotechnik im Rahmen der versicherten Tätigkeit. Die persönliche Haft­pflicht eines berufsmäßigen Pyrotechnikers ist nicht eingeschlossen.

USA und Kanada

USA und Kanada gehören nicht zum automatischen Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz kann nach individueller Prüfung gegen einen individuellen Beitragszuschlag vereinbart werden.

Erhöhung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden kann von 3.000.000 Euro auf 5.000.000 Euro erhöht werden.

Beitragszuschlag: 20 % auf die Summe aus Grundprämie und vereinbarten Zuschlagsprämien

Der Zuschlag für die erhöhte Versicherungssumme wird nach den übrigen tariflichen Zuschlägen berechnet.


Beitragsberechnung

DJ und Soloinstrumentalisten

Grundbeitrag: 125 Euro pro Jahr

zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Es handelt sich um einen Festbeitrag für die Grunddeckung.

Reihenfolge der Beitragsberechnung

Zunächst wird die Grundprämie von 125 Euro pro Jahr angesetzt.

Hinzu kommen gegebenenfalls die vereinbarten Zuschlagsprämien, beispielsweise:

  • 50 Euro für Aushilfen
  • 50 Euro für Mietsachschäden an beweglichen Sachen
  • 120 Euro für Laser der Klassen 3a und 3b
  • 240 Euro für Laser der Klasse 4 oder die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter
  • 120 Euro für Pyrotechnik
  • ein individueller Zuschlag für USA/Kanada

Wird die Versicherungssumme auf 5.000.000 Euro erhöht, werden anschließend 20 % auf die Summe aus Grundprämie und vereinbarten Zuschlagsprämien berechnet.

Auf den so ermittelten Gesamtbeitrag kommt abschließend die Versicherungssteuer von 19 %.


SafeStage-Haft­pflicht anfragen

Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Tätigkeit und dem gewünschten Versicherungsschutz. So können wir Ihre Anfrage gezielt vorbereiten und prüfen.

SafeStage

Anfrage Schritt für Schritt

Damit wir Sie im weiteren Verlauf persönlich ansprechen können, fragen wir zunächst Anrede sowie Vor- und Nachname ab. Anschließend startet Ihre eigentliche SafeStage-Anfrage.

Auf kleinen Bildschirmen öffnen wir die SafeStage-Anfrage für eine bessere Bedienbarkeit in einer eigenen Ansicht.

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