Diese SafeStage-Variante richtet sich an solo-selbstständige DJs, Soloinstrumentalisten und Alleinunterhalter. Zum Tätigkeitsbild kann auch der Auf- und Abbau des eigenen Equipments gehören.
Aushilfen können gegen Zuschlag mitversichert werden.
Werden zusätzlich technische Tätigkeiten ausgeübt, die innerhalb von SafeStage einer höheren Risikogruppe zugeordnet sind, beispielsweise Tätigkeiten als Tontechniker, ist die höhere SafeStage-Einstufung maßgeblich. Informationen dazu finden Sie bei der SafeStage-Berufshaftpflicht für Veranstaltungs- und Theatertechniker. Die Tätigkeiten der niedrigeren Risikogruppe sind in der höheren SafeStage-Variante eingeschlossen.
Werden sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt oder wird neben der eigenen Tätigkeit auch Veranstaltungstechnik vermietet, ist eine andere SafeStage-Einstufung erforderlich. Für die Vermietung von Ton-, Licht- oder Videotechnik finden Sie die entsprechende Einordnung bei der SafeStage-Betriebshaftpflicht für PA- und Lichtverleiher.
Die Prüfung und Vermittlung erfolgt durch Küppers Assekuranz Versicherungsmakler e.K.
Zum Versicherungsumfang gehören unter anderem:
Die Privathaftpflichtversicherung des Versicherungsnehmers ist beitragsfrei mitversichert.
Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000 Euro
Der Grundtarif ist für Solo-Selbstständige vorgesehen.
Aushilfen können zusätzlich mitversichert werden.
Beitragszuschlag: 50 Euro pro Jahr pauschal
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer
Der Zuschlag gilt pauschal und wird nicht je Aushilfe berechnet.
Werden darüber hinaus sozialversicherungspflichtige Mitarbeitende beschäftigt, ist eine andere SafeStage-Einstufung erforderlich.
Mietsachschäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen können zusätzlich eingeschlossen werden.
Beitragszuschlag: 50 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer
Selbstbeteiligung: 10 %, mindestens 50 Euro, höchstens 500 Euro
Laserklassen 1 und 2
Einschluss auf Antrag beitragsfrei.
Laserklassen 3a und 3b
Beitragszuschlag: 120 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer
Laserklasse 4 für nicht medizinische Anwendungen
Beitragszuschlag: 240 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer
Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter
Die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter wird tariflich der Laserklasse 4 zugeordnet. Dies gilt auch dann, wenn keine eigenen Laser betrieben werden.
Beitragszuschlag: 240 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer
Bei mehreren einschlägigen Laser-Risiken werden die Zuschläge nicht addiert; maßgeblich ist die jeweils höchste zutreffende Einstufung.
Die Verwendung von Pyrotechnik der Kategorien 1, 2, T1 und T2 kann zusätzlich eingeschlossen werden.
Beitragszuschlag: 120 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer
Der Einschluss betrifft die gesetzliche Haftpflicht aus dem genehmigten Abbrennen von Pyrotechnik im Rahmen der versicherten Tätigkeit. Die persönliche Haftpflicht eines berufsmäßigen Pyrotechnikers ist nicht eingeschlossen.
USA und Kanada gehören nicht zum automatischen Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz kann nach individueller Prüfung gegen einen individuellen Beitragszuschlag vereinbart werden.
Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann von 3.000.000 Euro auf 5.000.000 Euro erhöht werden.
Beitragszuschlag: 20 % auf die Summe aus Grundprämie und vereinbarten Zuschlagsprämien
Der Zuschlag für die erhöhte Versicherungssumme wird nach den übrigen tariflichen Zuschlägen berechnet.
Grundbeitrag: 125 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer
Es handelt sich um einen Festbeitrag für die Grunddeckung.
Zunächst wird die Grundprämie von 125 Euro pro Jahr angesetzt.
Hinzu kommen gegebenenfalls die vereinbarten Zuschlagsprämien, beispielsweise:
Wird die Versicherungssumme auf 5.000.000 Euro erhöht, werden anschließend 20 % auf die Summe aus Grundprämie und vereinbarten Zuschlagsprämien berechnet.
Auf den so ermittelten Gesamtbeitrag kommt abschließend die Versicherungssteuer von 19 %.