Alle stationär und/oder mobil eingesetzten, freiberuflichen DJ und Entertainer, Alleinunterhalter oder Soloinstrumentalisten (inkl. Auf- und Abbau des eigenen Equipments)
- Schlüssel- / Codekartenverlust
- Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
- Be- & Entladeschäden
- Tätigkeits- / Bearbeitungsschäden (SB 10%, mind. 50 € jedoch höchstens 500 €)
- Deckungssumme (PHV) für Personen-, Sach- & Vermögensschäden: 5.000.000,-- €
Der Beitrag beträgt aktuell 125,-- € zzgl. Versicherungssteuer (z.Zt. 19%) pro Jahr.
Es handelt sich um einen Festbeitrag.