SafeStage richtet sich hier an solo-selbstständige und freiberufliche Künstler, die ihre Tätigkeit personenbezogen und ohne eigene Veranstaltungstechnik ausüben.
Dazu gehören beispielsweise Sänger und andere Solokünstler, Tänzer, Moderatoren, Kabarettisten und Comedians.
Entscheidend für die Einordnung ist die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Werden zusätzlich Tätigkeiten einer höheren SafeStage-Risikogruppe ausgeübt, ist diese für die Einordnung maßgeblich.
Wer beispielsweise als DJ tätig ist oder bei seinen Auftritten eigene Ton- oder Lichttechnik einsetzt und auf- oder abbaut, wird innerhalb von SafeStage der entsprechenden DJ-Risikogruppe zugeordnet.
Werden eigenständige Tätigkeiten als Veranstaltungs- oder Theatertechniker ausgeübt, erfolgt die Einordnung über die dafür vorgesehene SafeStage-Berufshaftpflicht für Veranstaltungs- und Theatertechniker.
Die Prüfung und Vermittlung erfolgt durch Küppers Assekuranz Versicherungsmakler e.K.
Die Absicherung ist personenbezogen und für Solokünstler vorgesehen. Für Bands und Orchester besteht innerhalb von SafeStage eine eigene Tarifgruppe.
Die SafeStage-Haftpflichtversicherung ist für dieses Tätigkeitsprofil als personenbezogene Berufshaftpflichtversicherung ausgestaltet.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme der USA und Kanada.
Die Versicherungssumme beträgt 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Zum Versicherungsumfang gehören unter anderem:
Für die versicherte Person ist zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. Euro eingeschlossen.
Aushilfen können gegen einen Zuschlag von 50 Euro netto pro Jahr in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.
USA und Kanada gehören nicht zum automatischen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz kann nach individueller Prüfung gegen einen individuellen Beitragszuschlag vereinbart werden.
Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann von 3 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro erhöht werden.
Beitragszuschlag: 20 % auf die Summe aus Grundprämie und vereinbarten Zuschlagsprämien.
Für solo-selbstständige und freiberufliche Künstler dieser Tarifgruppe beträgt der Grundbeitrag bei einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro 115 Euro netto pro Jahr.
Für die Mitversicherung von Aushilfen wird ein Zuschlag von 50 Euro netto pro Jahr berechnet.
Bei einer Erhöhung der Versicherungssumme auf 5 Mio. Euro wird der Zuschlag von 20 % auf die Summe aus Grundprämie und vereinbarten Zuschlagsprämien berechnet.
Auf den Nettojahresbeitrag wird anschließend die gesetzliche Versicherungsteuer von 19 % berechnet.
Beispiel: 115 Euro Grundbeitrag + 50 Euro für Aushilfen = 165 Euro. Bei einer Versicherungssumme von 5 Mio. Euro kommen anschließend 20 % hinzu. Daraus ergibt sich ein Nettojahresbeitrag von 198 Euro. Zuzüglich 19 % Versicherungsteuer ergibt sich ein Jahresbeitrag von 235,62 Euro brutto.