Professionelle Veranstaltungstechnik ist regelmäßig im Einsatz, wird transportiert, auf- und abgebaut und an wechselnden Orten genutzt. Beschädigung, Diebstahl oder der Verlust von Equipment können deshalb erhebliche finanzielle Folgen haben – insbesondere bei hochwertiger oder fremdfinanzierter Technik.
Mit SafeStage bietet Küppers Assekuranz Versicherungsmakler e.K. die Beratung und Vermittlung einer Equipmentversicherung für Veranstaltungstechnik.
Die SafeStage-Equipmentversicherung richtet sich an alle, die eigenes Equipment der Veranstaltungsbranche versichern möchten – unabhängig davon, ob die Technik haupt- oder nebenberuflich eingesetzt wird.
Dazu gehören beispielsweise Veranstaltungstechniker, PA- und Lichtverleiher, DJs, Bands, Rigging- und Bühnenbaubetriebe sowie andere Anwender von Ton-, Licht-, Video- oder Präsentationstechnik.
Versichert werden kann eigenes Equipment aus der Veranstaltungsbranche. Dazu gehören beispielsweise Ton-, Licht-, Video- und Präsentationstechnik sowie technisches Zubehör wie Kabel, Stative oder Traversen.
Auch fremdes Equipment kann in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Fremdmaterial wird zum halben Beitragssatz berücksichtigt.
Welche Gegenstände im Einzelnen versichert werden können und wie die Versicherungssumme ermittelt wird, erläutern wir im SafeStage-Deckungskonzept.
Die SafeStage-Equipmentversicherung ist als Elektronikversicherung mit Allgefahrendeckung konzipiert. Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen des versicherten Equipments sowie für die im Deckungskonzept vereinbarten Fälle des Abhandenkommens, soweit kein Ausschluss greift.
Das Konzept umfasst damit nicht nur typische Schäden an elektronischer Technik, sondern auch klassische Sachgefahren und Elementargefahren wie beispielsweise Brand, Sturm oder Überschwemmung.
Für das versicherte Equipment ist deshalb keine zusätzliche separate Sachversicherung für bereits über die Equipmentversicherung eingeschlossene Gefahren erforderlich.
Eine Beschränkung des Versicherungsschutzes durch eine Nachtzeitklausel gibt es nicht.
Die SafeStage-Equipmentversicherung lässt sich unter anderem über die Wahl der Selbstbeteiligung an den individuellen Bedarf anpassen.
Auch Schadenfreiheitsrabatte können bei der Beitragsberechnung berücksichtigt werden.
Die konkreten Selbstbeteiligungen und besonderen Regelungen für bestimmte Schadenarten finden Sie im SafeStage-Deckungskonzept.
Welche Gegenstände versichert werden können, welche Gefahren das Konzept umfasst, wie die Versicherungssumme ermittelt wird und welche Selbstbeteiligungen gelten, haben wir im SafeStage-Deckungskonzept für Equipment zusammengefasst.
Ja. Eigenes Equipment kann auch versichert werden, wenn es nebenberuflich eingesetzt wird.
Ja. Fremdmaterial kann in den Versicherungsschutz einbezogen werden und wird zum halben Beitragssatz berücksichtigt.
Die SafeStage-Equipmentversicherung deckt unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen des versicherten Equipments sowie die vereinbarten Fälle des Abhandenkommens, soweit kein Ausschluss greift. Welche Gefahren und Ausschlüsse konkret gelten, ergibt sich aus dem SafeStage-Deckungskonzept und den Versicherungsbedingungen.
Nein. Eine Beschränkung des Versicherungsschutzes durch eine Nachtzeitklausel gibt es nicht.
Die Versicherungssumme richtet sich grundsätzlich nach dem Neuwert bzw. Listenpreis des versicherten Equipments. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung werden die Werte netto angesetzt. Für ältere Geräte bestehen im SafeStage-Deckungskonzept besondere Regelungen.