Technische Dienstleister der Eventbranche, deren Hauptgeschäft im Bereich Vermietung/Support von Ton-, Licht- und Videotechnik liegt. Die risikoreicheren Tätigkeiten des Bühnen- / Tribünenbaus und des Riggings dürfen nicht mehr als 50% der Tätigkeit ausmachen.
- Schlüssel- / Codekartenverlust
- Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
- Be- & Entladeschäden
- Tätigkeits- / Bearbeitungsschäden (SB 10%, mind. 50 € jedoch höchstens 500 €)
- Deckungssumme (PHV) für Personen-, Sach- & Vermögensschäden: 5.000.000,-- €
Der Beitrag ist abhängig von der letztjährigen Jahreslohn- und gehaltssumme (LGS) des Unternehmens (brutto, analog zur Meldung an die Berufgenossenschaft). Er wird mit einem Beitragssatz i.H.v. 8%o berechnet, beträgt jedoch mindestens 350,-- € p.a. zzgl. Versicherungssteuer (z.Zt. 19%).
Beispiel:
Die LGS des letzten Jahres war 75.000 €, der Beitrag beträgt 75.000€*8/1000=600,-- € zzgl. Versicherungssteuer