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Betriebshaftpflicht für PA- und Lichtverleiher

Diese SafeStage-Variante richtet sich an PA- und Lichtverleiher sowie technische Dienstleister der Veranstaltungsbranche mit Schwerpunkt auf der Vermietung und Betreuung von Ton-, Licht- und Videotechnik.

Tätigkeiten im Rigging sowie im Bühnen- oder Tribünenbau dürfen höchstens 50 Prozent des Umsatzes ausmachen. Liegt der Anteil darüber, erfolgt die Zuordnung zur SafeStage-Variante für Rigging, Bühnen- und Tribünenbau.

Sind Sie dagegen solo-selbstständig tätig und setzen in der Ton-, Licht-, Video- oder Veranstaltungstechnik im Wesentlichen Ihre eigene Arbeitskraft ein, finden Sie die entsprechende Einordnung bei der SafeStage-Berufshaftpflicht für Veranstaltungs- und Theatertechniker.

Die Prüfung der passenden SafeStage-Einordnung und die Vermittlung erfolgen durch Küppers Assekuranz Ver­sicherungs­makler e.K.


Wesentliche Vertragsinhalte

Betriebshaftpflicht und Geltungsbereich

  • Unternehmensbezogene Betriebshaftpflichtversicherung
  • Weltweiter Versicherungsschutz, ausgenommen USA und Kanada
  • USA und Kanada sind nicht automatisch mitversichert. Versicherungsschutz für diese Länder ist anfragepflichtig und kann nach individueller Prüfung gegen einen individuellen Beitragszuschlag vereinbart werden.
  • Versicherungssumme für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000 Euro

Mitversicherte Risiken ohne Sublimits

 Zum Versicherungsumfang gehören unter anderem:

  • Schlüssel- und Codekartenverlust
  • Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
  • Be- und Entladeschäden
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
    Selbstbeteiligung: 10 %, mindestens 50 Euro, höchstens 500 Euro

Privathaftpflicht für den Firmeninhaber

 Die Privathaftpflichtversicherung des Firmeninhabers ist beitragsfrei mitversichert.

Versicherungssumme für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000 Euro


Optionale Erweiterungen

Mietsachschäden an beweglichen Sachen

Mietsachschäden an beweglichen Sachen können zusätzlich eingeschlossen werden.

Beitragszuschlag: 50 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Selbstbeteiligung: 10 %, mindestens 50 Euro, höchstens 500 Euro

Kfz-/AKB-Zusatzdeckung

Zusätzlich versicherbar ist der Besitz, das Halten und der Gebrauch von versicherungspflichtigen, nicht zulassungspflichtigen oder von der Zulassungspflicht befreiten Kfz.

Beitragszuschlag: 50 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Fortfall der Selbstbeteiligung bei Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden

Für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden gilt grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens 50 Euro, höchstens 500 Euro je Versicherungsfall.

Die Selbstbeteiligung für diese Schäden kann auf 0 Euro reduziert werden.

Beitragszuschlag: 10 % der Grundprämie

Benutzung von Lasern

Laserklassen 1 und 2
Einschluss auf Antrag beitragsfrei.

Laserklassen 3a und 3b
Beitragszuschlag: 120 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Laserklasse 4 für nicht medizinische Anwendungen
Beitragszuschlag: 240 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter
Die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter wird tariflich der Laserklasse 4 zugeordnet. Dies gilt auch dann, wenn keine eigenen Laser betrieben werden.

Bei mehreren einschlägigen Laser-Risiken werden die Zuschläge nicht addiert; maßgeblich ist die jeweils höchste zutreffende Einstufung.

Pyrotechnik

Die Verwendung von Pyrotechnik der Kategorien 1, 2, T1 und T2 kann zusätzlich eingeschlossen werden.

Beitragszuschlag: 120 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Der Einschluss betrifft die gesetzliche Haft­pflicht des Unternehmens aus dem genehmigten Abbrennen von Pyrotechnik. Die persönliche Haft­pflicht eines berufsmäßigen Pyrotechnikers ist nicht eingeschlossen.

USA und Kanada

USA und Kanada gehören nicht zum automatischen Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz kann nach individueller Prüfung gegen einen individuellen Beitragszuschlag vereinbart werden.

Erhöhung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden kann von 3.000.000 Euro auf 5.000.000 Euro erhöht werden.

Beitragszuschlag: 20 % auf die Summe aus Grundprämie und vereinbarten Zuschlagsprämien

Der Zuschlag für die erhöhte Versicherungssumme wird nach den übrigen tariflichen Zuschlägen berechnet.


Beitragsberechnung

Die Beitragsberechnung richtet sich nach der Jahreslohn- und Gehaltssumme (LGS) des Vorjahres. Gemeint ist die Bruttolohnsumme des Unternehmens entsprechend der Meldung an die Berufsgenossenschaft.

PA- und Lichtverleiher

Beitragssatz: 8 ‰ der Jahreslohn- und Gehaltssumme

Mindestbeitrag: 350 Euro pro Jahr

zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Reihenfolge der Beitragsberechnung

Zunächst wird die Grundprämie anhand der Jahreslohn- und Gehaltssumme ermittelt.

Hinzu kommen gegebenenfalls die vereinbarten Zuschlagsprämien, beispielsweise für bewegliche Mietsachschäden, die Kfz-/AKB-Zusatzdeckung, den Fortfall der Selbstbeteiligung, Laser oder Pyrotechnik.

Wird die Versicherungssumme auf 5.000.000 Euro erhöht, werden anschließend 20 % auf die Summe aus Grundprämie und Zuschlagsprämien berechnet.

Auf den so ermittelten Gesamtbeitrag kommt abschließend die Versicherungssteuer von 19 %.

Beispiel Grundprämie

Bei einer Jahreslohn- und Gehaltssumme von 75.000 Euro ergibt sich:

75.000 Euro × 8 ‰ = 600 Euro Jahresgrundprämie

zuzüglich der gegebenenfalls vereinbarten Zuschläge und 19 % Versicherungssteuer.


SafeStage-Haft­pflicht anfragen

Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Tätigkeit und dem gewünschten Versicherungsschutz. So können wir Ihre Anfrage gezielt vorbereiten und prüfen.

SafeStage

Anfrage Schritt für Schritt

Damit wir Sie im weiteren Verlauf persönlich ansprechen können, fragen wir zunächst Anrede sowie Vor- und Nachname ab. Anschließend startet Ihre eigentliche SafeStage-Anfrage.

Auf kleinen Bildschirmen öffnen wir die SafeStage-Anfrage für eine bessere Bedienbarkeit in einer eigenen Ansicht.

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