Alle Geräte der Ton- / Licht- oder Video- / Präsentationstechnik nebst Zubehör (Traversen, Stative, Kabel etc..), welche sich im mobilen Einsatz befinden sowie die technische Büroausstattung.
Alle unvorhergesehenen, nicht explizit ausgeschlossenen Gefahren, u.a. Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung, Induktion, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Wasser, Feuchtigkeit oder Überschwemmung, Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Unterschlagung, Plünderung oder Sabotage, Höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler, Transport sowie Be- und Entladen (quasi "Allgefahrendeckung")
Als Versicherungssumme gilt der Neuwert (Listenpreis) der versicherten Gegenstände. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung gilt der Netto-Neuwert ohne MwSt. Die versicherten Geräte sind dem Versicherer jährlich zur Hauptfälligkeit per Einzelaufstellung (Inventarliste/Anlagenverzeichnis) zu benennen. Sind bei älteren Geräten keine Neuwerte mehr ermittelbar, kann - in Ausnahmenfällen - der voraussichtliche Wiederbeschaffungswert eingesetzt werden.
Es gilt eine allgemeine Selbstbeteiligung in Höhe der vertraglichen Vereinbarung.
Abweichend hiervon gilt bei Schäden durch Einbruch, Diebstahl, Raub oder Plünderung sowie bei Unterschlagung von in mobilem Einsatz befindlichem Equipment eine erhöhte Selbstbeteiligung von 25%, mindestens aber die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.