Das SafeStage-Deckungskonzept für Veranstaltungstechnik basiert auf besonderen Vereinbarungen für die Elektronikversicherung nach dem SafeStage-Konzept der Küppers Assekuranz.
Die Prüfung und Vermittlung erfolgt durch Küppers Assekuranz Versicherungsmakler e.K.
Versichert werden können Geräte der Ton-, Licht-, Video- und Präsentationstechnik einschließlich des dazugehörigen Zubehörs wie beispielsweise Traversen, Stative und Kabel sowie technische Büroausstattung.
Der Versicherungsschutz ist auf Veranstaltungstechnik einschließlich des mobilen Einsatzes ausgerichtet.
Auch fremdes bzw. zugemietetes Equipment kann mit einer separat wählbaren Versicherungssumme bis 100.000 Euro in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Für Fremdequipment gilt der halbe Beitragssatz.
Die SafeStage-Equipmentversicherung ist als Elektronikversicherung mit Allgefahrendeckung konzipiert. Versichert sind unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen sowie die vereinbarten Fälle des Abhandenkommens, soweit kein Ausschluss greift.
Zu den versicherten Gefahren gehören unter anderem:
Welche Ausschlüsse und weiteren Voraussetzungen gelten, ergibt sich aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Europäische Union und die Schweiz.
Das versicherte Equipment ist rund um die Uhr versichert.
Eine Beschränkung des Versicherungsschutzes durch eine Nachtzeitklausel gibt es nicht.
Als Versicherungssumme gilt grundsätzlich der Neuwert (Listenpreis) der versicherten Gegenstände. Bei Vorsteuerabzugsberechtigung wird der Netto-Neuwert ohne Umsatzsteuer angesetzt.
Ist bei älteren Geräten kein Neuwert mehr ermittelbar, kann in Ausnahmefällen der voraussichtliche Wiederbeschaffungswert angesetzt werden.
Die versicherten Geräte werden zur Hauptfälligkeit über ein aktuelles Bestandsverzeichnis, beispielsweise eine Inventarliste oder ein Anlagenverzeichnis, gemeldet.
Neu- und Ersatzbeschaffungen sind bis zur nächsten Hauptfälligkeit automatisch bis 25.000 Euro beitragsfrei mitversichert.
Darüber hinaus besteht nach den Regelungen des SafeStage-Konzepts eine automatische beitragspflichtige Vorsorge bis zur Höhe der Versicherungssumme. Die Abrechnung erfolgt zur nächsten Hauptfälligkeit.
Die Selbstbeteiligung kann entsprechend der im SafeStage-Konzept vorgesehenen Varianten gewählt werden.
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Plünderung oder Unterschlagung von mobilem Equipment außerhalb der versicherten Betriebsstätten gilt abweichend eine Selbstbeteiligung von 25 % des Schadens, mindestens jedoch die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung.
Bei der Beitragsberechnung wird der Schadenverlauf berücksichtigt. Nach den Regelungen des SafeStage-Konzepts gilt folgende Staffel:
| Schadenquote | Beitragswirkung |
|---|---|
| unter 40 % | 20 % Schadenfreiheitsrabatt |
| unter 60 % | 10 % Schadenfreiheitsrabatt |
| unter 80 % | kein Schadenfreiheitsrabatt |
| über 80 % | 20 % Zuschlag |
Bei einem fehlenden oder schadenfreien Vorvertrag wird ein Schadenfreiheitsrabatt von 20 % berücksichtigt.
Mehr zur SafeStage-Equipmentversicherung
Sie möchten zunächst einen Überblick darüber, für wen die Versicherung gedacht ist und welche grundlegenden Möglichkeiten das Konzept bietet?
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Equipmentversicherung für Veranstaltungstechnik – SafeStage.