Wer beruflich in der Veranstaltungsbranche tätig ist – etwa in der Veranstaltungstechnik, als DJ, Künstler oder technischer Dienstleister – kann anderen durch einen Fehler oder ein Missgeschick einen Schaden zufügen. Je nach Tätigkeit können dabei Personen-, Sach- oder daraus resultierende Vermögensschäden entstehen.
Mit SafeStage bietet Küppers Assekuranz Versicherungsmakler e.K. Beratung und Vermittlung für Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen in der Veranstaltungsbranche.
Haftpflicht bedeutet grundsätzlich, für Schäden einstehen zu müssen, die man einem anderen schuldhaft zufügt. Eine wichtige gesetzliche Grundlage dafür ist beispielsweise § 823 BGB.
Gerade bei beruflichen oder betrieblichen Tätigkeiten können Schadenersatzforderungen schnell erhebliche finanzielle Folgen haben.
Eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes drei wesentliche Aufgaben:
Die Risiken unterscheiden sich innerhalb der Veranstaltungsbranche deutlich. Ein DJ arbeitet unter anderen Bedingungen als ein Veranstaltungstechniker, ein PA- und Lichtverleiher oder ein Unternehmen mit Schwerpunkt auf Rigging, Bühnen- oder Tribünenbau.
Deshalb reicht die Berufs- oder Unternehmensbezeichnung für die Einordnung nicht immer aus. Entscheidend ist vor allem, welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden und welches Risiko damit verbunden ist.
SafeStage berücksichtigt diese Unterschiede über verschiedene Haftpflichtvarianten für Tätigkeiten in der Veranstaltungsbranche.
Je nach Tätigkeitsprofil können sich insbesondere Versicherungsumfang, Erweiterungsmöglichkeiten und Beitragsberechnung unterscheiden. Damit wird nicht nur die Berufsbezeichnung betrachtet, sondern das tatsächliche Tätigkeits- und Risikoprofil.
SafeStage – ein Konzept, verschiedene Tätigkeitsprofile.
SafeStage ist modular aufgebaut. Maßgeblich ist grundsätzlich die höchste tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Die jeweils höher eingestufte Variante umfasst dabei auch die Tätigkeiten der darunterliegenden Risikogruppen.
Bands und Orchester bilden innerhalb des Konzepts eine eigene Risikogruppe und sind von dieser Systematik ausgenommen.
Für selbstständige Tätigkeiten als Sänger, Tänzer oder Moderator.
Haftpflicht für Sänger, Tänzer und ModeratorenFür DJs, Soloinstrumentalisten und vergleichbare selbstständige Tätigkeiten im Veranstaltungsbereich.
Haftpflicht für DJs und SoloinstrumentalistenFür unterstützende Tätigkeiten bei Veranstaltungen und in der Veranstaltungstechnik.
Haftpflicht für Hands und Helfer der VeranstaltungstechnikFür technische Fachkräfte in der Veranstaltungs- und Theatertechnik.
Haftpflicht für Veranstaltungs- und TheatertechnikerFür technische Dienstleister mit Schwerpunkt auf Vermietung und Betreuung von Ton-, Licht- und Videotechnik.
Betriebshaftpflicht für PA- und LichtverleiherFür Betriebe mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt im Rigging sowie Bühnen- oder Tribünenbau.
Betriebshaftpflicht für Rigging, Bühnen- und TribünenbauEigene SafeStage-Variante für Bands, Orchester und vergleichbare Musikgruppen. Diese Risikogruppe steht außerhalb der oben dargestellten modularen Abstufung.
Haftpflicht für Bands und OrchesterDie Bezeichnung „Veranstaltungstechnik“ allein reicht für die Einordnung nicht immer aus. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden.
Wer als Solo-Selbstständiger technische Tätigkeiten bei Veranstaltungen oder im Theater ausübt und dabei im Wesentlichen die eigene Arbeitskraft einsetzt, kann innerhalb von SafeStage der Berufshaftpflicht für Veranstaltungs- und Theatertechniker zugeordnet werden. Dazu können beispielsweise Tätigkeiten in der Ton-, Licht-, Video- oder Bühnentechnik sowie im Rigging gehören.
Haftpflicht für Veranstaltungs- und Theatertechniker
Werden sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt oder wird neben der eigenen Arbeitskraft auch Ton-, Licht- oder Videotechnik vermietet, gilt die SafeStage-Betriebshaftpflicht für PA- und Lichtverleiher. Die darin eingeschlossenen Tätigkeiten der niedrigeren Risikogruppe sind mitversichert.
Betriebshaftpflicht für PA- und Lichtverleiher
Werden zusätzlich Tätigkeiten im Rigging, Bühnen- oder Tribünenbau ausgeübt, entscheidet der damit erzielte Umsatzanteil über die weitere Einordnung: Werden mehr als 50 % des Umsatzes mit diesen risikoreicheren Tätigkeiten erzielt, gilt die SafeStage-Variante für Rigging, Bühnen- und Tribünenbau.
Betriebshaftpflicht für Rigging, Bühnen- und Tribünenbau
Wichtig: Maßgeblich ist nicht allein die Berufs- oder Unternehmensbezeichnung, sondern das tatsächliche Tätigkeitsprofil sowie die Frage, ob sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt oder neben der eigenen Arbeitskraft auch Veranstaltungstechnik vermietet wird. Werden Tätigkeiten mehrerer SafeStage-Stufen ausgeübt, richtet sich die Einordnung grundsätzlich nach der höchsten ausgeübten Risikogruppe.
Haftpflicht- und Equipmentversicherung schützen unterschiedliche Risiken.
Die Haftpflichtversicherung befasst sich mit gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Dritter, die aus der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit entstehen können. Je nach vereinbartem Versicherungsumfang können dabei auch besondere Risiken oder Schäden an bestimmten fremden Sachen einbezogen sein.
Die Equipmentversicherung betrifft dagegen den Sachschutz für Veranstaltungstechnik und anderes versicherbares Equipment – beispielsweise bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust im Rahmen der vereinbarten Deckung.
Wer in der Veranstaltungsbranche mit eigener, gemieteter oder verliehener Technik arbeitet, sollte deshalb beide Risikobereiche getrennt betrachten.