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Haft­pflichtversicherung für die Veranstaltungsbranche – SafeStage

Wer beruflich in der Veranstaltungsbranche tätig ist – etwa in der Veranstaltungstechnik, als DJ, Künstler oder technischer Dienstleister – kann anderen durch einen Fehler oder ein Missgeschick einen Schaden zufügen. Je nach Tätigkeit können dabei Per­sonen-, Sach- oder daraus resultierende Vermögensschäden entstehen.

Mit SafeStage bietet Küppers Assekuranz Ver­sicherungs­makler e.K. Beratung und Vermittlung für Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen in der Veranstaltungsbranche.

Was bedeutet Haft­pflicht?

Haft­pflicht bedeutet grundsätzlich, für Schäden einstehen zu müssen, die man einem anderen schuldhaft zufügt. Eine wichtige gesetzliche Grundlage dafür ist beispielsweise § 823 BGB.

Gerade bei beruflichen oder betrieblichen Tätigkeiten können Schadenersatzforderungen schnell erhebliche finanzielle Folgen haben.

Eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes drei wesentliche Aufgaben:

  • Sie prüft, ob und in welcher Höhe ein gesetzlicher Haft­pflichtanspruch besteht.
  • Berechtigte Ansprüche werden reguliert.
  • Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt.

Haft­pflichtrisiken in der Veranstaltungsbranche

Die Risiken unterscheiden sich innerhalb der Veranstaltungsbranche deutlich. Ein DJ arbeitet unter anderen Bedingungen als ein Veranstaltungstechniker, ein PA- und Lichtverleiher oder ein Unternehmen mit Schwerpunkt auf Rigging, Bühnen- oder Tribünenbau.

Deshalb reicht die Berufs- oder Unternehmensbezeichnung für die Einordnung nicht immer aus. Entscheidend ist vor allem, welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden und welches Risiko damit verbunden ist.

SafeStage – unterschiedliche Tätigkeiten, unterschiedliche Risiken

SafeStage berücksichtigt diese Unterschiede über verschiedene Haft­pflichtvarianten für Tätigkeiten in der Veranstaltungsbranche.

Je nach Tätigkeitsprofil können sich insbesondere Versicherungsumfang, Erweiterungsmöglichkeiten und Beitragsberechnung unterscheiden. Damit wird nicht nur die Berufsbezeichnung betrachtet, sondern das tatsächliche Tätigkeits- und Risikoprofil.

SafeStage – ein Konzept, verschiedene Tätigkeitsprofile.


Welche SafeStage-Variante kommt für Ihre Tätigkeit in Betracht?

SafeStage ist modular aufgebaut. Maßgeblich ist grundsätzlich die höchste tatsächlich ausgeübte Tätigkeit. Die jeweils höher eingestufte Variante umfasst dabei auch die Tätigkeiten der darunterliegenden Risikogruppen.

Bands und Orchester bilden innerhalb des Konzepts eine eigene Risikogruppe und sind von dieser Systematik ausgenommen.

Sänger, Tänzer und Moderatoren

Für selbstständige Tätigkeiten als Sänger, Tänzer oder Moderator.

Haft­pflicht für Sänger, Tänzer und Moderatoren

DJ und Soloinstrumentalisten

Für DJs, Soloinstrumentalisten und vergleichbare selbstständige Tätigkeiten im Veranstaltungsbereich.

Haft­pflicht für DJs und Soloinstrumentalisten

Hands und Helfer

Für unterstützende Tätigkeiten bei Veranstaltungen und in der Veranstaltungstechnik.

Haft­pflicht für Hands und Helfer der Veranstaltungstechnik

Veranstaltungs- und Theatertechniker

Für technische Fachkräfte in der Veranstaltungs- und Theatertechnik.

Haft­pflicht für Veranstaltungs- und Theatertechniker

PA- und Lichtverleiher

Für technische Dienstleister mit Schwerpunkt auf Vermietung und Betreuung von Ton-, Licht- und Videotechnik.

Betriebshaftpflicht für PA- und Lichtverleiher

Rigging, Bühnen- und Tribünenbau

Für Betriebe mit entsprechendem Tätigkeitsschwerpunkt im Rigging sowie Bühnen- oder Tribünenbau.

Betriebshaftpflicht für Rigging, Bühnen- und Tribünenbau
Eigene Risikogruppe

Bands und Orchester

Eigene SafeStage-Variante für Bands, Orchester und vergleichbare Musikgruppen. Diese Risikogruppe steht außerhalb der oben dargestellten modularen Abstufung.

Haft­pflicht für Bands und Orchester

Veranstaltungstechniker oder Verleiher?

Die Bezeichnung „Veranstaltungstechnik“ allein reicht für die Einordnung nicht immer aus. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten tatsächlich ausgeübt werden.

Veranstaltungs- und Theatertechniker

Wer als Solo-Selbstständiger technische Tätigkeiten bei Veranstaltungen oder im Theater ausübt und dabei im Wesentlichen die eigene Arbeitskraft einsetzt, kann innerhalb von SafeStage der Berufshaftpflicht für Veranstaltungs- und Theatertechniker zugeordnet werden. Dazu können beispielsweise Tätigkeiten in der Ton-, Licht-, Video- oder Bühnentechnik sowie im Rigging gehören.

Haft­pflicht für Veranstaltungs- und Theatertechniker

PA- und Lichtverleiher

Werden sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt oder wird neben der eigenen Arbeitskraft auch Ton-, Licht- oder Videotechnik vermietet, gilt die SafeStage-Betriebshaftpflicht für PA- und Lichtverleiher. Die darin eingeschlossenen Tätigkeiten der niedrigeren Risikogruppe sind mitversichert.

Betriebshaftpflicht für PA- und Lichtverleiher

Rigging, Bühnen- und Tribünenbau

Werden zusätzlich Tätigkeiten im Rigging, Bühnen- oder Tribünenbau ausgeübt, entscheidet der damit erzielte Umsatzanteil über die weitere Einordnung: Werden mehr als 50 % des Umsatzes mit diesen risikoreicheren Tätigkeiten erzielt, gilt die SafeStage-Variante für Rigging, Bühnen- und Tribünenbau.

Betriebshaftpflicht für Rigging, Bühnen- und Tribünenbau

Wichtig: Maßgeblich ist nicht allein die Berufs- oder Unternehmensbezeichnung, sondern das tatsächliche Tätigkeitsprofil sowie die Frage, ob sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt oder neben der eigenen Arbeitskraft auch Veranstaltungstechnik vermietet wird. Werden Tätigkeiten mehrerer SafeStage-Stufen ausgeübt, richtet sich die Einordnung grundsätzlich nach der höchsten ausgeübten Risikogruppe.


Haft­pflichtversicherung oder Equipmentversicherung?

Haft­pflicht- und Equipmentversicherung schützen unterschiedliche Risiken.

Die Haft­pflichtversicherung befasst sich mit gesetzlichen Schadenersatzansprüchen Dritter, die aus der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit entstehen können. Je nach vereinbartem Versicherungsumfang können dabei auch besondere Risiken oder Schäden an bestimmten fremden Sachen einbezogen sein.

Die Equipmentversicherung betrifft dagegen den Sachschutz für Veranstaltungstechnik und anderes versicherbares Equipment – beispielsweise bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust im Rahmen der vereinbarten Deckung.

Wer in der Veranstaltungsbranche mit eigener, gemieteter oder verliehener Technik arbeitet, sollte deshalb beide Risikobereiche getrennt betrachten.

Zur SafeStage Equipmentversicherung


SafeStage-Haft­pflicht anfragen

Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Tätigkeit und dem gewünschten Versicherungsschutz. So können wir Ihre Anfrage gezielt vorbereiten und prüfen.

SafeStage

Anfrage Schritt für Schritt

Damit wir Sie im weiteren Verlauf persönlich ansprechen können, fragen wir zunächst Anrede sowie Vor- und Nachname ab. Anschließend startet Ihre eigentliche SafeStage-Anfrage.

Auf kleinen Bildschirmen öffnen wir die SafeStage-Anfrage für eine bessere Bedienbarkeit in einer eigenen Ansicht.

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