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Haft­pflichtversicherung für Veranstaltungs- und Theatertechniker – SafeStage

SafeStage richtet sich an selbstständige Veranstaltungs- und Theatertechniker, die eigenverantwortlich technische Tätigkeiten in der Veranstaltungsbranche ausüben. Entscheidend für die versicherungsfachliche Einordnung ist nicht allein die Berufsbezeichnung oder Qualifikation, sondern die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit.

Dazu können beispielsweise Tätigkeiten in der Veranstaltungs-, Bühnen-, Ton-, Licht- oder Theatertechnik, im Rigging oder Aufgaben als technischer Leiter oder Produktionsleiter gehören. Werden darüber hinaus sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter beschäftigt oder wird neben der eigenen Arbeitskraft auch Veranstaltungstechnik vermietet, finden Sie je nach Tätigkeitsprofil eine eigene SafeStage-Einordnung für Rigging, Bühnen- oder Tribünenbau oder für Ton-, Licht- und Videotechnik.

Die Prüfung der Tätigkeit und ihrer passenden SafeStage-Einordnung sowie die Vermittlung erfolgen durch Küppers Assekuranz Ver­sicherungs­makler e.K.


Wesentliche Vertragsinhalte 

Berufshaftpflicht und Geltungsbereich

Die SafeStage-Haft­pflichtversicherung ist für dieses Tätigkeitsprofil als personenbezogene Berufshaftpflichtversicherung ausgestaltet. Maßgeblich sind die im Vertrag beschriebenen selbstständigen Tätigkeiten als Veranstaltungs- und Theatertechniker.

Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme von Tätigkeiten in den USA und Kanada. Tätigkeiten in diesen Ländern müssen gesondert geprüft und vereinbart werden.

Die Versicherungssumme beträgt 3 Mio. Euro für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Mitversicherte Risiken ohne besondere Sublimits

Im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes sind unter anderem folgende für die Tätigkeit relevante Haftungsrisiken berücksichtigt:

  • Verlust fremder Schlüssel und Codekarten
  • Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
  • Be- und Entladeschäden
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden

Für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden gilt eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens 50 Euro und höchstens 500 Euro je Schadenfall.

Privathaftpflicht

Für die versicherte Person ist zusätzlich eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von 5 Mio. Euro eingeschlossen.


Optionale Erweiterungen

Je nach tatsächlich ausgeübter Tätigkeit und individuellem Bedarf kann der Versicherungsschutz um zusätzliche Bausteine erweitert werden. Die nachfolgend genannten Beiträge verstehen sich netto pro Jahr zzgl. 19 % Versicherungsteuer.

Aushilfen

Zusätzliche Aushilfen im Bereich Veranstaltungstechnik können gegen einen pauschalen Zuschlag von 50 Euro pro Jahr berücksichtigt werden.

Der Zuschlag wird nicht je Aushilfe berechnet.

Laser

Für den Einsatz von Lasertechnik richtet sich der Zuschlag nach der verwendeten Laserklasse:

  • Laserklassen 1, 1M, 2 und 2M: kein Beitragszuschlag
  • Laserklassen 3R und 3B: 120 Euro pro Jahr
  • Laserklasse 4: 240 Euro pro Jahr

Auch die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter ist bei der Prüfung zu berücksichtigen.

Pyrotechnik

Für Pyrotechnik der Kategorien 1, 2, T1 und T2 beträgt der Zuschlag 120 Euro pro Jahr.

Tätigkeiten in den USA und Kanada

Tätigkeiten beziehungsweise Risiken in den USA oder Kanada werden nicht automatisch tarifiert. Hier ist vorab eine individuelle Prüfung durch den Risikoträger erforderlich.

Gemietete oder geliehene bewegliche Sachen

Für Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen kann ein optionaler Baustein eingeschlossen werden.

Der Zuschlag beträgt 50 Euro pro Jahr.

Dieser Baustein kann insbesondere relevant sein, wenn bei der eigenen Tätigkeit fremde bewegliche Veranstaltungstechnik genutzt wird.

Erhöhung der Versicherungssumme

Der Tarifbeitrag gilt zunächst für eine Versicherungssumme von 3 Mio. Euro.

Für eine Versicherungssumme von 5 Mio. Euro wird ein Zuschlag von 20 % berechnet.

Der Zuschlag gilt auf den vollständigen bis dahin ermittelten Nettojahresbeitrag einschließlich der vereinbarten beitragspflichtigen Zusatzbausteine.


Beitragsberechnung

Für selbstständige Veranstaltungs- und Theatertechniker beträgt der Grundbeitrag bei einer Versicherungssumme von 3 Mio. Euro 195 Euro netto pro Jahr.

Hinzu kommen gegebenenfalls die gewählten beitragspflichtigen Zusatzbausteine. Auf den Nettojahresbeitrag wird anschließend die gesetzliche Versicherungsteuer von 19 % berechnet.

Beispiele

3 Mio. Euro Versicherungssumme ohne Zusatzbaustein
195 Euro netto pro Jahr

5 Mio. Euro Versicherungssumme ohne Zusatzbaustein
195 Euro × 1,20 = 234 Euro netto pro Jahr

3 Mio. Euro Versicherungssumme mit Baustein für gemietete oder geliehene bewegliche Sachen
195 Euro + 50 Euro = 245 Euro netto pro Jahr

5 Mio. Euro Versicherungssumme mit Baustein für gemietete oder geliehene bewegliche Sachen
(195 Euro + 50 Euro) × 1,20 = 294 Euro netto pro Jahr


SafeStage-Haft­pflicht anfragen

Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Tätigkeit und dem gewünschten Versicherungsschutz. So können wir Ihre Anfrage gezielt vorbereiten und prüfen.

SafeStage

Anfrage Schritt für Schritt

Damit wir Sie im weiteren Verlauf persönlich ansprechen können, fragen wir zunächst Anrede sowie Vor- und Nachname ab. Anschließend startet Ihre eigentliche SafeStage-Anfrage.

Auf kleinen Bildschirmen öffnen wir die SafeStage-Anfrage für eine bessere Bedienbarkeit in einer eigenen Ansicht.

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