Alle selbständigen Techniker, die in der Regel über eine fachliche Qualifikation verfügen (z.B. Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Meister für Veranstaltungstechnik). Hauptmerkmal ist die eigenverantwortliche Tätigkeiten, bzw. ggf. Weisungsbefugnis (Technischer Leiter / Produktionsleiter). Gelegentlich werden Subunternehmer beauftragt oder Helfer und Aushilfskräfte in die Arbeit eingebunden
- Schlüssel- / Codekartenverlust
- Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
- Be- & Entladeschäden
- Tätigkeits- / Bearbeitungsschäden (SB 10%, mind. 50 € jedoch höchstens 500 €)
- Deckungssumme (PHV) für Personen-, Sach- & Vermögensschäden: 5.000.000,-- €
Der Beitrag beträgt aktuell 195,-- € zzgl. Versicherungssteuer (aktuell 19%) pro Jahr.
Die Mitversicherung von Aushilfen wird aktuell mit pauschal 50,-- € Zuschlagsbeitrag zzgl. Versicherungssteuer berechnet.
Es handelt sich um Festbeiträge.