Technische Dienstleister der Eventbranche deren Hauptgeschäft im Bereich Vermietung, Auf- und Abbau von Bühnen und Tribühnen oder Traversenkonstruktionen bzw. Rigging liegt. Es werden mehr als 50% des Umsatzes mit dieser risikoreichen Tätigkeit erzielt.
- Schlüssel- / Codekartenverlust
- Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
- Mietsachschäden an beweglichen Sachen (SB 10%, mind 50 € jedoch höchstens 500 €)
- Be- & Entladeschäden
- Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungspflichtigen aber versicherungspflichtigen KFZ (sog. AKB-Zusatzdeckung)
- Tätigkeits- / Bearbeitungsschäden (SB 10%, mind. 50 € jedoch höchstens 500 €)
- Deckungssumme (PHV) für Personen-, Sach- & Vermögensschäden: 5.000.000,-- €
Der Beitrag ist abhängig von der letztjährigen Jahreslohn- und gehaltssumme (LGS) des Unternehmens (brutto, analog zur Meldung an die Berufgenossenschaft).
Bei Unternehmen mit einer LGS bis 200.000 Euro p.a. beträgt der Beitragssatz 8%o bei einem MIndestbeitrag i,H.v. 550,-- Euro zzgl. Versicherungssteuer (z.Zt. 19%)
Bei Unternehmen mit einer LGS über 200.000 Euro p.a. beträgt der Beitragssatz 4%o bei einem Mindestbeitrag i.H.v. 1.500,-- € zzgl. Versicherungssteuer (z.Zt. 19%)
Unternehmen mit einer LGS > 1.000.000 Euro p.a. werden individuell kalkuliert. Bitte sprechen Sie uns ggf. an!