Diese SafeStage-Variante richtet sich an Vermietbetriebe der Veranstaltungstechnik, die einen wesentlichen Teil ihres Geschäfts mit Rigging sowie dem Bühnen- oder Tribünenbau erzielen.
Entscheidend ist der tatsächliche Tätigkeitsschwerpunkt: Werden mehr als 50 Prozent des Umsatzes mit diesen Arbeiten erzielt, erfolgt die Zuordnung zu diesem Tarif.
Beim Veranstaltungsrigging werden unter anderem Lasten angeschlagen, gehalten und bewegt sowie Anschlag- und Hängepunkte am Tragwerk geplant oder hergestellt. Hinzu kommen Arbeiten in der Höhe und mit Absturzgefahr. Beim Bühnen- und Tribünenbau bestehen zusätzliche Risiken aus der Errichtung und Nutzung der Konstruktionen.
Diese Tätigkeiten werden innerhalb des SafeStage-Konzepts wegen der erhöhten Personenschadengefahr höher eingestuft. Im Unterschied zur SafeStage-Variante für PA- und Lichtverleiher sind Mietsachschäden an beweglichen Sachen sowie die Kfz-/AKB-Zusatzdeckung bereits in der Grunddeckung enthalten.
Sind Sie dagegen solo-selbstständig tätig und setzen beispielsweise als Rigger oder in der Bühnen- und Veranstaltungstechnik im Wesentlichen Ihre eigene Arbeitskraft ein, finden Sie die entsprechende Einordnung bei der SafeStage-Berufshaftpflicht für Veranstaltungs- und Theatertechniker.
Die Prüfung der SafeStage-Einordnung unter Berücksichtigung des jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkts und die Vermittlung erfolgen durch Küppers Assekuranz Versicherungsmakler e.K.
Zum Versicherungsumfang gehören unter anderem:
Die Privathaftpflichtversicherung des Firmeninhabers ist beitragsfrei mitversichert.
Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000 Euro
Für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden gilt grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens 50 Euro, höchstens 500 Euro je Versicherungsfall.
Die Selbstbeteiligung für diese Schäden kann auf 0 Euro reduziert werden.
Beitragszuschlag: 10 % der Grundprämie
Laserklassen 1 und 2
Einschluss auf Antrag beitragsfrei.
Laserklassen 3a und 3b
Beitragszuschlag: 120 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer
Laserklasse 4 für nicht medizinische Anwendungen
Beitragszuschlag: 240 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer
Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter
Die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter wird tariflich der Laserklasse 4 zugeordnet. Dies gilt auch dann, wenn keine eigenen Laser betrieben werden.
Bei mehreren einschlägigen Laser-Risiken werden die Zuschläge nicht addiert; maßgeblich ist die jeweils höchste zutreffende Einstufung.
Die Verwendung von Pyrotechnik der Kategorien 1, 2, T1 und T2 kann zusätzlich eingeschlossen werden.
Beitragszuschlag: 120 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer
Der Einschluss betrifft die gesetzliche Haftpflicht des Unternehmens aus dem genehmigten Abbrennen von Pyrotechnik. Die persönliche Haftpflicht eines berufsmäßigen Pyrotechnikers ist nicht eingeschlossen.
USA und Kanada gehören nicht zum automatischen Versicherungsschutz.
Versicherungsschutz kann nach individueller Prüfung gegen einen individuellen Beitragszuschlag vereinbart werden.
Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann von 3.000.000 Euro auf 5.000.000 Euro erhöht werden.
Beitragszuschlag: 20 % auf die Summe aus Grundprämie und vereinbarten Zuschlagsprämien
Der Zuschlag für die erhöhte Versicherungssumme wird nach den übrigen tariflichen Zuschlägen berechnet.
Die Beitragsberechnung richtet sich nach der Jahreslohn- und Gehaltssumme (LGS) des Vorjahres. Gemeint ist die Bruttolohnsumme des Unternehmens entsprechend der Meldung an die Berufsgenossenschaft.
Beitragssatz: 8 ‰
Mindestbeitrag: 550 Euro
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer
Beitragssatz: 4 ‰
Mindestbeitrag: 1.500 Euro
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer
Individuelle Beitragskalkulation
Zunächst wird die Grundprämie anhand der Jahreslohn- und Gehaltssumme ermittelt.
Hinzu kommen gegebenenfalls vereinbarte Zuschlagsprämien, beispielsweise für den Fortfall der Selbstbeteiligung, Laser, Pyrotechnik oder weitere individuell vereinbarte Erweiterungen.
Wird die Versicherungssumme auf 5.000.000 Euro erhöht, werden anschließend 20 % auf die Summe aus Grundprämie und Zuschlagsprämien berechnet.
Auf den so ermittelten Gesamtbeitrag kommt abschließend die Versicherungssteuer von 19 %.