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Betriebshaftpflicht für Rigging, Bühnen- und Tribünenbau

Diese SafeStage-Variante richtet sich an Vermietbetriebe der Veranstaltungstechnik, die einen wesentlichen Teil ihres Geschäfts mit Rigging sowie dem Bühnen- oder Tribünenbau erzielen.

Entscheidend ist der tatsächliche Tätigkeitsschwerpunkt: Werden mehr als 50 Prozent des Umsatzes mit diesen Arbeiten erzielt, erfolgt die Zuordnung zu diesem Tarif.

Beim Veranstaltungsrigging werden unter anderem Lasten angeschlagen, gehalten und bewegt sowie Anschlag- und Hängepunkte am Tragwerk geplant oder hergestellt. Hinzu kommen Arbeiten in der Höhe und mit Absturzgefahr. Beim Bühnen- und Tribünenbau bestehen zusätzliche Risiken aus der Errichtung und Nutzung der Konstruktionen.

Diese Tätigkeiten werden innerhalb des SafeStage-Konzepts wegen der erhöhten Per­sonenschadengefahr höher eingestuft. Im Unterschied zur SafeStage-Variante für PA- und Lichtverleiher sind Mietsachschäden an beweglichen Sachen sowie die Kfz-/AKB-Zusatzdeckung bereits in der Grunddeckung enthalten.

Sind Sie dagegen solo-selbstständig tätig und setzen beispielsweise als Rigger oder in der Bühnen- und Veranstaltungstechnik im Wesentlichen Ihre eigene Arbeitskraft ein, finden Sie die entsprechende Einordnung bei der SafeStage-Berufshaftpflicht für Veranstaltungs- und Theatertechniker.

Die Prüfung der SafeStage-Einordnung unter Berücksichtigung des jeweiligen Tätigkeitsschwerpunkts und die Vermittlung erfolgen durch Küppers Assekuranz Ver­sicherungs­makler e.K.


Wesentliche Vertragsinhalte

Betriebshaftpflicht und Geltungsbereich

  • Unternehmensbezogene Betriebshaftpflichtversicherung
  • Weltweiter Versicherungsschutz, ausgenommen USA und Kanada
  • USA und Kanada sind nicht automatisch mitversichert. Versicherungsschutz für diese Länder ist anfragepflichtig und kann nach individueller Prüfung gegen einen individuellen Beitragszuschlag vereinbart werden.
  • Versicherungssumme für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden: 3.000.000 Euro

Mitversicherte Risiken ohne Sublimits

 Zum Versicherungsumfang gehören unter anderem:

  • Schlüssel- und Codekartenverlust
  • Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
  • Mietsachschäden an beweglichen Sachen
    Selbstbeteiligung: 10 %, mindestens 50 Euro, höchstens 500 Euro
  • Be- und Entladeschäden
  • Besitz, Halten und Gebrauch von nicht zulassungspflichtigen, aber versicherungspflichtigen Kfz
    (AKB-Zusatzdeckung)
  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
    Selbstbeteiligung: 10 %, mindestens 50 Euro, höchstens 500 Euro

Privathaftpflicht für den Firmeninhaber

 Die Privathaftpflichtversicherung des Firmeninhabers ist beitragsfrei mitversichert.

Versicherungssumme für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000 Euro


Optionale Erweiterungen

Fortfall der Selbstbeteiligung bei Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden

Für Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden gilt grundsätzlich eine Selbstbeteiligung von 10 %, mindestens 50 Euro, höchstens 500 Euro je Versicherungsfall.

Die Selbstbeteiligung für diese Schäden kann auf 0 Euro reduziert werden.

Beitragszuschlag: 10 % der Grundprämie

Benutzung von Lasern

Laserklassen 1 und 2

Einschluss auf Antrag beitragsfrei.

Laserklassen 3a und 3b

Beitragszuschlag: 120 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Laserklasse 4 für nicht medizinische Anwendungen

Beitragszuschlag: 240 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter

Die Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter wird tariflich der Laserklasse 4 zugeordnet. Dies gilt auch dann, wenn keine eigenen Laser betrieben werden.

Bei mehreren einschlägigen Laser-Risiken werden die Zuschläge nicht addiert; maßgeblich ist die jeweils höchste zutreffende Einstufung.

Pyrotechnik

Die Verwendung von Pyrotechnik der Kategorien 1, 2, T1 und T2 kann zusätzlich eingeschlossen werden.

Beitragszuschlag: 120 Euro pro Jahr
zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Der Einschluss betrifft die gesetzliche Haft­pflicht des Unternehmens aus dem genehmigten Abbrennen von Pyrotechnik. Die persönliche Haft­pflicht eines berufsmäßigen Pyrotechnikers ist nicht eingeschlossen.

USA und Kanada

USA und Kanada gehören nicht zum automatischen Versicherungsschutz.

Versicherungsschutz kann nach individueller Prüfung gegen einen individuellen Beitragszuschlag vereinbart werden.

Erhöhung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden kann von 3.000.000 Euro auf 5.000.000 Euro erhöht werden.

Beitragszuschlag: 20 % auf die Summe aus Grundprämie und vereinbarten Zuschlagsprämien

Der Zuschlag für die erhöhte Versicherungssumme wird nach den übrigen tariflichen Zuschlägen berechnet.


Beitragsberechnung

Die Beitragsberechnung richtet sich nach der Jahreslohn- und Gehaltssumme (LGS) des Vorjahres. Gemeint ist die Bruttolohnsumme des Unternehmens entsprechend der Meldung an die Berufsgenossenschaft.

Bis 200.000 Euro LGS pro Jahr

Beitragssatz: 8 ‰

Mindestbeitrag: 550 Euro

zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Über 200.000 bis 1.000.000 Euro LGS pro Jahr

Beitragssatz: 4 ‰

Mindestbeitrag: 1.500 Euro

zuzüglich 19 % Versicherungssteuer

Über 1.000.000 Euro LGS pro Jahr

Individuelle Beitragskalkulation

Reihenfolge der Beitragsberechnung

Zunächst wird die Grundprämie anhand der Jahreslohn- und Gehaltssumme ermittelt.

Hinzu kommen gegebenenfalls vereinbarte Zuschlagsprämien, beispielsweise für den Fortfall der Selbstbeteiligung, Laser, Pyrotechnik oder weitere individuell vereinbarte Erweiterungen.

Wird die Versicherungssumme auf 5.000.000 Euro erhöht, werden anschließend 20 % auf die Summe aus Grundprämie und Zuschlagsprämien berechnet.

Auf den so ermittelten Gesamtbeitrag kommt abschließend die Versicherungssteuer von 19 %.


SafeStage-Haft­pflicht anfragen

Beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer Tätigkeit und dem gewünschten Versicherungsschutz. So können wir Ihre Anfrage gezielt vorbereiten und prüfen.

SafeStage

Anfrage Schritt für Schritt

Damit wir Sie im weiteren Verlauf persönlich ansprechen können, fragen wir zunächst Anrede sowie Vor- und Nachname ab. Anschließend startet Ihre eigentliche SafeStage-Anfrage.

Auf kleinen Bildschirmen öffnen wir die SafeStage-Anfrage für eine bessere Bedienbarkeit in einer eigenen Ansicht.

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