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Betriebshaftpflichtversicherung für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe

Bei Arbeiten beim Kunden, auf Baustellen oder im laufenden Betrieb können Per­sonen oder Sachen Dritter geschädigt werden. Für Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe gehören solche Haftungsrisiken zum betrieblichen Alltag.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung prüft im Schadenfall, ob und in welchem Umfang ein Haft­pflichtanspruch gegen den Betrieb besteht. Berechtigte Ansprüche werden im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erfüllt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.

Welche Risiken versichert sein sollten, hängt wesentlich von der tatsächlich ausgeübten betrieblichen Tätigkeit ab.

Was leistet eine Betriebshaftpflichtversicherung?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung schützt den Betrieb vor den finanziellen Folgen gesetzlicher Haft­pflichtansprüche, die aus der versicherten betrieblichen Tätigkeit entstehen können.

Im Schadenfall wird geprüft, ob und in welchem Umfang ein Haft­pflichtanspruch gegen den Betrieb besteht. Berechtigte Ansprüche werden im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes erfüllt, unberechtigte Ansprüche abgewehrt.

Typische Schadenfälle können beispielsweise sein:

  • Bei Arbeiten in einem Gebäude verursacht ein Handwerksbetrieb einen Sachschaden.
  • Ein Kunde oder eine andere dritte Person wird durch eine betriebliche Tätigkeit verletzt.
  • Bei Arbeiten beim Kunden werden fremde Sachen beschädigt.

Welche Tätigkeiten und Risiken tatsächlich versichert sind, richtet sich nach dem vereinbarten Betriebs- und Tätigkeitsumfang sowie den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Welche zusätzlichen Haftungsrisiken sollten geprüft werden?

Nicht jedes Unternehmen hat dieselben Haftungsrisiken. Neben Per­sonen- und Sachschäden können abhängig von der Tätigkeit weitere Bereiche relevant sein.

Reine Vermögensschäden: Bei beratenden, planenden oder anderen dienstleistenden Tätigkeiten können Fehler zu finanziellen Schäden führen, ohne dass zuvor eine Person verletzt oder eine Sache beschädigt wurde. Ob hierfür eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung oder eine entsprechende Erweiterung erforderlich ist, hängt vom konkreten Tätigkeitsbild ab.

Produkt- und Herstellerrisiken: Unternehmen, die Produkte herstellen, liefern, bearbeiten oder weiterverarbeiten, können zusätzlichen Haftungsrisiken ausgesetzt sein. Welche Produkthaftpflichtrisiken in den Versicherungsschutz einbezogen werden sollten, richtet sich nach Art der Produkte und den tatsächlichen betrieblichen Abläufen.

Entscheidend ist, dass die versicherte Betriebsbeschreibung die tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten möglichst vollständig erfasst. Küppers Assekuranz Ver­sicherungs­makler e.K. prüft gemeinsam mit dem Betrieb, welche Tätigkeiten, Haftungsrisiken und gegebenenfalls erforderlichen Erweiterungen berücksichtigt werden sollten.


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