SafeStage richtet sich hier an Bands, Orchester und andere gemeinsam auftretende Musikgruppen ab zwei Personen. Entscheidend für die Einordnung ist die gemeinsame musikalische Tätigkeit; die Rechtsform der Gruppe ist dabei nicht maßgeblich.
Versichert wird die Band bzw. das Orchester als Gruppe. Roadies können als Bandmitglieder mitversichert werden und werden bei der Personenzahl berücksichtigt.
Nutzt die Band bei ihren Auftritten eigene Ton- oder Lichttechnik und übernimmt deren Auf- und Abbau selbst, bleibt sie dieser SafeStage-Tarifgruppe zugeordnet, solange es sich um die eigene Technik der Band handelt.
Tritt ein solo-selbstständiger Künstler zusätzlich mit einer Band auf oder wird eine Band zur Begleitung eines Solokünstlers eingesetzt, sind die Tätigkeiten getrennt zu betrachten. Die personenbezogene Tätigkeit des Solokünstlers und die gemeinsam auftretende Band sind jeweils eigenständig einzuordnen.
Die Prüfung der passenden SafeStage-Einordnung und die Vermittlung erfolgen durch Küppers Assekuranz Versicherungsmakler e.K.
Die SafeStage-Haftpflichtversicherung ist für dieses Tätigkeitsprofil als gruppenbezogene Betriebshaftpflichtversicherung ausgestaltet.
Roadies können als Bandmitglieder mitversichert werden. Sie werden bei der Berechnung des Beitrags als versicherte Personen berücksichtigt.
Der Versicherungsschutz gilt weltweit mit Ausnahme der USA und Kanada.
Die Versicherungssumme beträgt 3 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Eine Privathaftpflichtversicherung ist nicht mitversichert.
Zum Versicherungsumfang gehören unter anderem:
Für Schäden an gemieteten oder geliehenen beweglichen Sachen kann ein optionaler Baustein eingeschlossen werden.
Der Zuschlag beträgt 50 Euro pro Jahr.
Für den Einsatz von Lasertechnik richtet sich der Zuschlag nach der verwendeten Laserklasse:
Für Pyrotechnik der Kategorien 1, 2, T1 und T2 beträgt der Zuschlag 120 Euro pro Jahr.
USA und Kanada gehören nicht zum automatischen Versicherungsschutz. Versicherungsschutz kann nach individueller Prüfung gegen einen individuellen Beitragszuschlag vereinbart werden.
Die Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann von 3 Mio. Euro auf 5 Mio. Euro erhöht werden.
Beitragszuschlag: 20 % auf die Summe aus Grundprämie und vereinbarten Zuschlagsprämien.
Der Grundbeitrag richtet sich nach der Anzahl der versicherten Personen und beträgt 35 Euro netto pro Person und Jahr.
Der Mindestbeitrag beträgt 140 Euro netto pro Band bzw. Orchester und Jahr.
Mitversicherte Roadies werden bei der Personenzahl berücksichtigt.
Je nach gewählten Erweiterungen können Zuschläge hinzukommen. Bei einer Erhöhung der Versicherungssumme auf 5 Mio. Euro wird der Zuschlag von 20 % auf die Summe aus Grundprämie und vereinbarten Zuschlagsprämien berechnet.
Auf den Nettojahresbeitrag wird anschließend die gesetzliche Versicherungsteuer von 19 % berechnet.
Beispiel: Bei einer Band mit fünf versicherten Personen beträgt der Grundbeitrag 5 × 35 Euro = 175 Euro netto pro Jahr. Bei kleineren Gruppen greift der Mindestbeitrag von 140 Euro netto pro Jahr. Vereinbarte Erweiterungen werden anschließend entsprechend hinzugerechnet.